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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11   

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https://dejure.org/2013,8338
LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11 (https://dejure.org/2013,8338)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 8 R 164/11 (https://dejure.org/2013,8338)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 8 R 164/11 (https://dejure.org/2013,8338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 AAÜG
    Anwendungsbereich des Gesetzes - fiktive Einbeziehung - technische Intelligenz - wissenschaftliche Intelligenz - Hochschulstudium Agrarwissenschaften Fachrichtung Pflanzenproduktion - Berufsbezeichnung Diplomagraringenieurin (Fachrichtung Pflanzenproduktion) - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11
    Die fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz scheide aus, weil die Klägerin nicht berechtigt gewesen sei, die hierzu erforderliche Berufsbezeichnung zu führen (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 14).

    Die Berufsbezeichnung Diplomagraringenieur stehe der des Diplomingenieurs nicht gleich (Hinweis auf BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 14).

    Das Sozialgericht hat unter umfassender Darstellung des anwendbaren Rechts und mit zutreffendem Hinweis auf das Urteil des BSG in SozR 4-8570 § 1 Nr. 14 ausgeführt, dass der von der Klägerin nach dem Hochschulstudium erworbene akademische Grad der Diplom-Argraringenieurin, Fachrichtung Pflanzenproduktion, sie nicht berechtigte, eine den Zugang zur Zusatzversorgung öffnende Berufsbezeichnung (konkret: des Ingenieurs) zu führen.

    Entgegen ihrer Auffassung beschränkt sich die Aussage des Urteils in SozR 4-8570 § 1 Nr. 14 nicht auf die Frage, ob die Berufsbezeichnung Diplom-Landwirt der eines Diplom-Agraringenieurs gleichzustellen sei.

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11
    Es kommt danach in erster Linie auf das Bundesrecht des AAÜG an und nur nachrangig und Lücken füllend kraft bundesrechtlichen Anwendungsbefehls (Art. 9. Abs. 2 EV) auch auf die nach Maßgabe des Bundesrechts auszulegenden Versorgungsregeln im EV, der in Bundesrecht transformiert worden ist (ständige Rechtsprechung, beispielhaft etwa BSG in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 und 19 mit weiteren Nachweisen).

    Das Urteil weicht auch nicht von dem in SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 ab.

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11
    In dem Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2, habe das BSG ausdrücklich entschieden, dass beim Führen des Titels Agraringenieur die persönlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllt seien.

    Mit ihrer Berufung vertritt die Klägerin weiterhin die Auffassung, dass sie die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz erfülle und verweist weiterhin auf das Urteil des BSG in SozR 4-8570 § 1 Nr. 2.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11
    Es gehörte vor allem jedenfalls deshalb nicht zu den Forschungsinstituten, weil es nach seinem Statut nicht frei bei der Auswahl seiner Forschungsziele war (s., auch zur Abgrenzung zu den Forschungsinstituten im Sinne der VO-AVItech, BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 19 und Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 62/01 R; zu einem WTZ LSG für das Land Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 22 RA 254/04).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 1/04 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11
    Die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der wissenschaftlichen Intelligenz, über die im vorliegenden Fall ebenfalls zulässig entschieden werden konnte (s. in diesem Zusammenhang BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 1/04 R), erfüllt die Klägerin ebenfalls nicht.
  • LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RA 254/04

    Feststellung der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem; Pflicht des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 8 R 164/11
    Es gehörte vor allem jedenfalls deshalb nicht zu den Forschungsinstituten, weil es nach seinem Statut nicht frei bei der Auswahl seiner Forschungsziele war (s., auch zur Abgrenzung zu den Forschungsinstituten im Sinne der VO-AVItech, BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 19 und Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 62/01 R; zu einem WTZ LSG für das Land Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 22 RA 254/04).
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